I. Der Kläger macht gegen den Beklagten einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Beschädigung eines Zaunes auf dem Grundstück einer Erbengemeinschaft geltend, welcher er angehört. Er hat dabei in erster Instanz auf Zahlung an sich selbst geklagt.
Auf Seite 2 seines erstinstanzlichen Schriftsatzes vom 14. Januar 2003 hat er ausgeführt:
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