Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aichach - Grundbuchamt - vom 2. Februar 2018 wird verworfen.
II.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Gegenstand des Verfahrens ist der Antrag des Beteiligten auf "Berichtigung" einer bereits überholten Eigentümereintragung im Grundbuch.
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