I. Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Halle vom 19.01.2012 wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller.
III. Der Beschwerdewert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
A. Die Antragsteller sind die Nichten der am 19.11.2011 verstorbenen - kinderlosen - Erblasserin.
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