SchlHOLG - Beschluss vom 13.07.2000
2 W 107/00
Normen:
FGG § 55 § 62 ;
Fundstellen:
DNotZ 2001, 648
FGPrax 2000, 203
NJW-RR 2001, 78
OLGReport-Schleswig 2000, 388
Rpfleger 2000, 496
ZEV 2000, 457
Vorinstanzen:
LG Lübeck, - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 266/00
AG Reinbeck - 2 XVII M 49,

Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

SchlHOLG, Beschluss vom 13.07.2000 - Aktenzeichen 2 W 107/00

DRsp Nr. 2000/9352

Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

Kündigt der/die Rechtspfleger/in die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines Erbteilsveräußerungs- und Übertragungsvertrages nicht durch einen Vorbescheid an, bleibt die gegen die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eingelegte Beschwerde zulässig.

Normenkette:

FGG § 55 § 62 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligte ist zur Betreuerin der Betroffenen u. a. für den Aufgabenkreis Vermögenssorge bestellt worden. Die Betroffene war zu 3/20 an einer Erbengemeinschaft beteiligt, der ein Hausgrundstück in H... gehörte. Die Beteiligte hat diesbezüglich unter Vorlage eines Wertgutachtens die Genehmigung eines Erbteilsveräußerungs- und Übertragungsvertrages vom 23.11.1999 - Urkundenrolle Nr. ... des Notars T... in Hamburg (Bl. 119 ff d. A.) - beantragt. Abschnitt V dieses Vertrages lautet wie folgt:

"Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, er ist bis zu deren Erteilung schwebend unwirksam und im Falle der Nichterteilung der Genehmigung nichtig (§§ 1908 i, 1821 , 139Nr. 1.