I.
Die Beteiligte ist zur Betreuerin der Betroffenen u. a. für den Aufgabenkreis Vermögenssorge bestellt worden. Die Betroffene war zu 3/20 an einer Erbengemeinschaft beteiligt, der ein Hausgrundstück in H... gehörte. Die Beteiligte hat diesbezüglich unter Vorlage eines Wertgutachtens die Genehmigung eines Erbteilsveräußerungs- und Übertragungsvertrages vom 23.11.1999 - Urkundenrolle Nr. ... des Notars T... in Hamburg (Bl. 119 ff d. A.) - beantragt. Abschnitt V dieses Vertrages lautet wie folgt:
"Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung
Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, er ist bis zu deren Erteilung schwebend unwirksam und im Falle der Nichterteilung der Genehmigung nichtig (§§ 1908 i, 1821 , 139Nr. 1.
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