Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Traunstein - Nachlassgericht - vom 05.08.2019 aufgehoben.
I.
Der geschiedene Erblasser ist am 15.4.2018 verstorben. Aus der geschiedenen Ehe entstammen zwei Töchter, die Beteiligten zu 4 und 5.
Der Erblasser hat ein Testament vom 15.10.2017 hinterlassen, in dem er die Beteiligten zu 1 und 2 je zur Hälfte als seine Erben eingesetzt hat.
Das Nachlassgericht hat diesen daraufhin am 7.8.2018 einen entsprechenden Erbschein erteilt.
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