Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung durch eine Bank; Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung in Wettbewerbssachen
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2001 - Aktenzeichen 20 U 191/00
DRsp Nr. 2005/3909
Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung durch eine Bank; Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung in Wettbewerbssachen
1. Eine über eine bloße Verwaltungsvollstreckung i.S. von § 2209 Abs. 1 1. Hs. BGB hinausgehende Testamentsvollstreckung durch eine Bank ist wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1RBerG unzulässig.2. Die Dringlichkeitsvermutung des § 25UWG kann durch erhebliche Belange des Antragsgegners im einstweiligen Verfügungsverfahren widerlegt sein.