Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Nachlassgericht - vom 14.04.2020 wird zurückgewiesen.
2)Der Beteiligte zu 1 hat der Beteiligten zu 3 die im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
3)Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 140.739 € festgesetzt.
I.
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