I.
Die 1997 verstorbene Erblasserin war mit dem Beteiligten zu 1 verheiratet. Aus der Ehe stammen zwei Kinder ein Sohn (Beteiligter zu 2) und eine Tochter (Beteiligte zu 3). Der Nachlaß besteht im wesentlichen aus dem halben Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück das mit Grundpfandrechten belastet ist.
Die Erblasserin hat am 7. 12. 1993 ein privatschriftliches Testament errichtet. das folgenden Inhalt hat:
"Ich ... setze als nachfolgenden Erbe nach meinen Tode meinen Ehemann ... Beteiligter zu 1) ein. Nach beider Tode unserem Sohn .... als Erbe gesamt Erbe ein."
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