BayObLG - Beschluß vom 24.02.1999 (1Z BR 100/98)
I. Die im Alter von 76 Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Sie hatte eine Halbschwester, die vor ihr verstorben ist. Deren Abkömmlinge sind die Beteiligten zu 1, 2, 4 und 5. Der Nachlaß besteht [...]