I.
Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhilfe für eine Klage, mit der er die Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erstrebt, die er mit der Antragsgegnerin geführt hat.
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft bestand von 1987 bis 1999. In dieser Zeit erwarb die Antragsgegnerin ein Grundstück, auf dem sie 1994 ein Einfamilienhaus errichten ließ, in das sie zusammen mit ihrer Tochter und dem Antragsteller einzog; die Eltern der Antragsgegnerin bezogen in dem Haus eine Einliegerwohnung.
Der Antragsteller fordert in erster Linie einen Ausgleich für seinen Beitrag bei der Finanzierung und Errichtung des Hauses in Höhe von - umgerechnet - DM 70.000,-- und hilfsweise - im Wege einer Stufenklage - Auszahlung des gesamten, ihm seiner Ansicht nach zustehenden Auseinandersetzungsguthabens.
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