OLG Naumburg - Beschluss vom 13.08.2002 (8 WF 159/02)
I. Der Rechtsbehelf ist zulässig, da sich seine Zulässigkeit nach § 14 FGG richtet und nach dieser Bestimmung die Vorschriften der - am 01. Januar 2002 in Kraft getretenen - neuen Zivilprozessordnung Anwendung finden, [...]