Zur unterhaltsrechtlichen Relevanz von Kosten für Besuche der Eltern bei einem kranken Kind
OLG Bremen, Urteil vom 31.08.1999 - Aktenzeichen 3 U 165/98
DRsp Nr. 2002/6086
Zur unterhaltsrechtlichen Relevanz von Kosten für Besuche der Eltern bei einem kranken Kind
1. Ist ein minderjähriges Kind wegen schwerer irreparabler gesundheitlicher Schäden (hier: nach einem Behandlungsfehler) rund um die Uhr pflegebedürftig und deshalb in einem Kinderheim untergebracht, dann stellen sich die regelmäßigen Besuche des sorgeberechtigten Elternteils als Restverpflichtung aus § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB dar. Die Kosten der Besuche sind Mehrbedarf auf seiten des Kindes, der nach § 843 Abs. 1BGB zu ersetzen ist, beschränkt auf die Zeit der Minderjährigkeit.2. Besuche des nicht sorgeberechtigten Elternteils sind die Wahrnehmung von Umgangskontakten, deren Kosten allein vom Umgangsberechtigten zu tragen sind.