I.
1. Das - nunmehr in 6. Instanz - anhängige Erbscheinsverfahren betrifft die Erbfolge nach dem am 20.7.1951 in Hechingen verstorbenen ehemaligen deutschen Kronprinzen Wilhelm von Preußen (Erblasser), dem ältesten Sohn des deutschen Kaisers W II., bezüglich des sog. Hausvermögens des vormals regierenden preußischen Königshauses, soweit es sich in Deutschland befindet.
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