I.
Der Erblasser hatte zum Zeitpunkt seines Todes am 31.12.2000 seinen Wohnsitz in, .
Mit dem Gesetz über die Justiz im Freistaat Sachsen vom 24.11.2000 (SächsJG), in Kraft seit dem 01.01.2001, wurden die Zuständigkeiten der Amtsgerichte dahingehend neu geschnitten, dass Ottendorf-Okrilla nunmehr zum Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes Kamenz gehört.
Mit Beschluss vom 05.03.2001 erklärte sich das Amtsgericht Dresden für unzuständig und legte die Sache gemäß §
II.
Die Vorlagevoraussetzungen gemäß §
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