BayObLG - Beschluss vom 21.02.2002
2Z BR 18/02
Normen:
GBO § 18 ;
Vorinstanzen:
LG Würzburg, - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 2208/01 3 T 111/02
AG Kitzingen,

Zwischenverfügung bei bewußt unvollständig eingereichtem Antrag - frühere Beantragung des fehlenden Erbscheins

BayObLG, Beschluss vom 21.02.2002 - Aktenzeichen 2Z BR 18/02

DRsp Nr. 2002/9092

Zwischenverfügung bei bewußt unvollständig eingereichtem Antrag - frühere Beantragung des fehlenden Erbscheins

»Ein bewusst unvollständig eingereichter Antrag (hier: fehlender Erbschein) ist nicht in jedem Fall sofort zurückzuweisen; eine Zwischenverfügung kann in Betracht kommen, wenn der Antragsteller bereits beim Nachlassgericht einen Erbschein auf Grund gesetzlicher Erbfolge als Alleinerbe beantragt hat.«

Normenkette:

GBO § 18 ;

Gründe

I.