Autor: Klose |
Miterben sind nach dem Tod der Oma aufgrund eines Testaments die beiden Kinder A und B und die 16-jährige Enkeltochter C. C ist das Kind der A.
Da das Haus nach dem Tod der Oma leersteht, möchten es die Erben gerne gemeinsam verkaufen. Nachdem ein Käufer gefunden ist, der das Nachlassgrundstück für insgesamt 300.000 Euro erwerben möchte, wird ein Notar mit der Erstellung eines Notarvertrags beauftragt. Der Kaufpreis i.H.v. 300.000 Euro soll nach dem Wunsch aller Erben entsprechend der Erbquote geteilt und jeweils ein Betrag von 100.000 Euro auf das jeweilige Konto des Miterben gezahlt werden. Der beauftragte Notar hat Bedenken, ob zur Wirksamkeit des Vertrags die Bestellung eines Ergänzungspflegers notwendig ist.
Diese Frage stellt sich, da an dem Kaufvertrag sowohl die minderjährige C als auch ihr gesetzlicher Vertreter A als Mitglieder derselben Erbengemeinschaft beteiligt sind.
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