Fortführung eines zum Nachlaß gehörenden Handelsgeschäfts durch den Testamentsvollstrecker
BGH, Urteil vom 18.01.1954 - Aktenzeichen IV ZR 130/53
DRsp Nr. 1996/15547
Fortführung eines zum Nachlaß gehörenden Handelsgeschäfts durch den Testamentsvollstrecker
Der Testamentsvollstrecker kann das zum Nachlaß gehörende Handelsgeschäft als Treuhänder des Erben im eigenen Namen unter persönlicher Haftung oder als Bevollmächtigter des Erben in dessen Namen und unter dessen persönlicher Haftung fortführen.