Am 30.3.1925 errichteten die Eheleute Ida und Hermann R. ein gemeinschaftliches Testament, durch das sie sich gegenseitig zu Alleinerben und als Erbin nach dem Längstlebenden von ihnen die Beteiligte zu 1), Frau Mariechen S., ihre Tochter, einsetzten. Am 3.1.1962 starb Hermann R. als Längstlebender. Alleinerbin war daher die Beteiligte zu 1).
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