I.
Die Erblasserin ist am 12.12.1987 im Alter von 82 Jahren verstorben; ihr Ehemann ist am 15.5.1988 verstorben. Zum Vermögen der als Unternehmer tätigen Eheleute zählte insbesondere umfangreicher Grundbesitz. Der Beteiligte zu 1 ist einer der drei Söhne. Er befand sich vom 3.4.1981 bis zum 10.6.1981 in Untersuchungshaft wegen Verdachts des Betruges und der Steuerhinterziehung; er wurde 1986 wegen versuchter Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt. Die Beteiligten zu 3 und 4 sind die 1964 und 1968 geborenen Kinder des Beteiligten zu 1. Der Beteiligte zu 2, einer der Brüder des Beteiligten zu 1, hat am 2.5.1981 auf Pflichtteilsansprüche gegenüber beiden Eltern verzichtet; der weitere Bruder H. im Schenkungsvertrag vom 1.3.1983 auf das Pflichtteilsrecht gegenüber seiner Mutter.
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