FG Düsseldorf, vom 20.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 2119/99
Bedarfsbewertung bei einem erbbaurechtsbelasteten Grundstück
BFH, Urteil vom 05.05.2004 - Aktenzeichen II R 45/01
DRsp Nr. 2004/11127
Bedarfsbewertung bei einem erbbaurechtsbelasteten Grundstück
»Weist der Erwerber eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks nach, dass dessen gemäß § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG ermittelter Wert mehr als das Dreifache seines gemeinen Werts im unbebauten Zustand ausmacht, und hat er beim Heimfall des Erbbaurechts eine angemessene Entschädigung für die Gebäude zu zahlen, ist der Grundstückswert im Wege verfassungskonformer Auslegung entsprechend Satz 2 der Vorschrift i.V.m. § 146 Abs. 7 oder §§ 147, 145 Abs. 3 Satz 3 BewG auf den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert festzustellen.«