Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Hanau vom 18.8.2016 - 7. Zivilkammer - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf € 800,00 festgesetzt.
Das angefochtene Urteil sowie dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Berufung ist gem. § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Hierauf hat der Senat mit Beschluss vom 27.2.2017 hingewiesen.
Auch die nachfolgende Stellungnahme der Kläger ist nicht geeignet, der Berufung zum Erfolg zu verhelfen:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|