18.2.6 Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren

Autor: Dehne-Niemann

Kurzüberblick

18.163

Mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren kann der Verletzte überprüfen lassen, ob eine Einstellungsentscheidung nach § 170 Abs. 2 StPO die Vorgaben des Legalitätsprinzips einhält.

Ob die Staatsanwaltschaft im Wege des Klageerzwingungsverfahrens zur Aufnahme von Ermittlungen angehalten werden kann, ist streitig;16)

gem. § 173 Abs. 3 StPO kann das OLG jedoch zur Vorbereitung seiner Entscheidung über den Klageerzwingungsantrag selbst Ermittlungen anordnen.

Sachverhalt