Der Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz auf Erlass eines Haftbefehls wird abgelehnt.
Mit Anklage vom 22. Dezember 2010 legt die Staatsanwaltschaft Koblenz dem Angeklagten im Wesentlichen zur Last, am 3. April 2008 einen versuchten Mord an sechs Menschen begangen, am 30. April 2008 den Zeugen genötigt und zwischen Herbst 2009 und Januar 2010 einmal 2 Kilogramm und einmal ein Kilogramm Amphetamin zum Zwecke des überwiegenden gewinnbringenden Weiterverkaufs erworben zu haben.
Zugleich mit Erhebung der Anklage stellte die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls.
Der Antrag auf Erlass eines Haftbefehls war abzulehnen, da es an einem Haftgrund mangelt. Insbesondere besteht nach Auffassung der Kammer keine Fluchtgefahr.
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