Auf die Beschwerde des Angeklagten werden der Haftbefehl des Amtsgerichts Laufen vom 24.02.2016 (2 Ls
Der Angeklagte ist in dieser Sache sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
2.Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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Dem Angeklagten liegt Betrug, Urkundenfälschung, Unterschlagung und Untreue im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Schreinerei zur Last. Nach zweitägiger Hauptverhandlung wurde er am 24.02.2016 vom Amtsgericht Laufen - Schöffengericht - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Mit Urteilsverkündung erließ das Amtsgericht einen auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gestützten Haftbefehl, aufgrund dessen sich der Angeklagte seither in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Bad Reichenhall befindet.
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