LG Frankfurt/Main, vom 09.08.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 5/17 Qs 59/00
LG Frankfurt/M. - 5/17 Qs 59/00 - 4.7.20001,
Anforderungen an die Begründung einer freiheitsentziehenden Entscheidung
BVerfG, Beschluß vom 21.08.2000 - Aktenzeichen 2 BvR 1372/00
DRsp Nr. 2004/20005
Anforderungen an die Begründung einer freiheitsentziehenden Entscheidung
Hat das Amtsgericht in erster Instanz die Anordnung von Haft zur Erzwingung einer Zeugenaussage wegen grundloser Zeugnisverweigerung mit ausführlicher Begründung abgelehnt, so darf diese dem Betroffenen günstige Entscheidung nicht ohne Begründung zu seinem Nachteil abgeändert werden. Da die Beschwerdeinstanz die einzige fachgerichtliche Instanz ist, bestehen besondere Anforderungen an die Begründung der Beschwerdeentscheidung. Diese hat sich ausführlich mit den Gründen der erstinstanzlichen, ablehnden Entscheidungen auseinander zu setzen und dabei auch das Grundrecht des Betroffenen auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2GG zu beachten.