Der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 14. Oktober 2011 -
Der Beschluss des Landgerichts Bochum vom 4. Oktober 2012 - II-6 Qs-
Das Land Nordrhein-Westfalen hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) festgesetzt.
I.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume der Beschwerdeführerin.
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