OLG Hamm - Beschluss vom 28.11.2017 (4 Ws 216/17)
Die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wird angeordnet. Die Haftprüfung für die nächsten drei Monate wird dem nach den allgemeinen Vorschriften dafür zuständigen Gericht übertragen. I. Der [...]