Die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wird angeordnet.
Die Haftprüfung für die nächsten drei Monate wird dem nach den allgemeinen Vorschriften dafür zuständigen Gericht übertragen.
I.
Der Angeschuldigte wurde in dieser Sache am 15.05.2017 vorläufig festgenommen und befindet sich aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Münster vom 18.04.2017 (23a
Mit dem vorbezeichneten Haftbefehl wird dem Angeschuldigten zur Last gelegt,
"in der Zeit von Januar 2012 bis Januar 2017 in M und in anderen Orten
durch 117 selbständige Handlungen
1.-57.;
Testen Sie "Der Strafprozess − Strategie und Taktik im Ermittlungsverfahren" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|