Zulässigkeit der akustischen Überwachung der Besucher eines Untersuchungsgefangenen
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.03.2017 - Aktenzeichen 3 Ws 288/12
DRsp Nr. 2017/13419
Zulässigkeit der akustischen Überwachung der Besucher eines Untersuchungsgefangenen
Besteht aufgrund komplexer Strukturen einer kriminellen Vereinigung in und außerhalb von Justizvollzugsanstalten die begründete Gefahr, dass ein Untersuchungsgefangener bei unüberwachten Besuchskontakten nicht nur Fluchtvorbereitungen treffen, sondern auch Verdunklungshandlungen absprechen könnte, so ist die akustische Überwachung des Besuchs seiner Lebensgefährtin gem. § 119 Abs. 1 S. 2 Nr. 2StPO zulässig.
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten (§ 473 Abs. 1StPO) verworfen.