Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 15. Dezember 2017 mit den Feststellungen aufgehoben.
2.Hinsichtlich der Tat II.1 der Urteilsgründe (Anklage der Staatsanwaltschaft Bielefeld - XXX - vom 11. September 2014) wird die Sache an das Amtsgericht - Strafrichter - Bielefeld zurückgegeben; in diesem Umfang fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.
3.Im Übrigen wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die verbleibenden Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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