KG - Beschluss vom 23.12.2008
1 Ws 1/07
Normen:
StPO § 464a Abs. 1; StPO § 465; GKVerz Nr. 9005; GKVerz Nr. 9015; GKG § 66;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 21.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 536 Qs 182/06 - P 14/83 Js 605/05 VRs

Ansatz der Kosten des Wirtschaftsreferenten der Staatsanwaltschaft

KG, Beschluss vom 23.12.2008 - Aktenzeichen 1 Ws 1/07

DRsp Nr. 2009/4955

Ansatz der Kosten des Wirtschaftsreferenten der Staatsanwaltschaft

Zum Ansatz fiktiver Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten der Staatsanwaltschaft als Kosten des Verfahrens.

Tenor:

Die weitere Beschwerde der Verurteilten gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 21. September 2006 wird verworfen.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

StPO § 464a Abs. 1; StPO § 465; GKVerz Nr. 9005; GKVerz Nr. 9015; GKG § 66;

Gründe:

Die Beschwerdeführerin ist durch Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vom 25. August 2005 wegen Untreue in sieben Fällen, Insolvenzverschleppung in elf Fällen und Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in vier Fällen zu einer auf Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und einer Gesamtgeldstrafe von 220 Tagessätzen zu je 40,00 EUR verurteilt worden. Zugleich sind ihr die Kosten des Verfahrens auferlegt worden. Der Strafbefehl - einschließlich der Kostenentscheidung - ist seit dem 4. Oktober 2005 rechtskräftig.