Der angefochtene Beschluss sowie der Haftbefehl des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 16.01.2007 in der Fassung des Beschlusses der 22. Strafkammer - Schwurgericht - des Landgerichts Frankfurt am Main vom 12.07.2012 werden aufgehoben.
Die zulässige Beschwerde ist begründet und führt zur Aufhebung des Haftbefehls.
Testen Sie "Der Strafprozess − Strategie und Taktik im Ermittlungsverfahren" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|