Begriff der ärztlichen Erkenntnis bei Schwangerschaftsabbruch - Beschlagnahme ärztlicher Patientinnenkartei bei Verdacht des Abbruchs der Schwangerschaft
BGH, Urteil vom 03.12.1991 - Aktenzeichen 1 StR 120/90
DRsp Nr. 1993/917
Begriff der ärztlichen Erkenntnis bei Schwangerschaftsabbruch - Beschlagnahme ärztlicher Patientinnenkartei bei Verdacht des Abbruchs der Schwangerschaft
»1. Der Begriff der ärztlichen Erkenntnis i.S. von § 218 aStGB kennzeichnet sowohl die Grundsätze, nach denen die Prüfung sich inhaltlich zu richten hat, als auch die Person (den abbrechenden Arzt), auf deren Erkenntnis es maßgeblich ankommt. Die Entscheidung des Arztes ist vom Gericht auf ihre Vertretbarkeit zu überprüfen; es bleibt ein ärztlicher Beurteilungsspielraum. 2. Zur Beschlagnahme ärztlicher Patientenkarteikarten bei Verdacht des Abbruchs der Schwangerschaft.«