Begriff der Fluchtgefahr bei festem Wohnsitz im EU-Ausland
LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 10.11.2004 - Aktenzeichen 21 Qs 119/04
DRsp Nr. 2006/10682
Begriff der Fluchtgefahr bei festem Wohnsitz im EU-Ausland
Von Fluchtgefahr kann nicht ausgegangen werden, wenn der Beschuldigte im EU-Ausland einen festen Wohnsitz hat und nur mit einer geringen Geld- oder Freiheitsstrafe zu rechnen ist.