LG Frankfurt/Oder - Beschluss vom 10.11.2004
21 Qs 119/04
Normen:
StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
StV 2005, 225

Begriff der Fluchtgefahr bei festem Wohnsitz im EU-Ausland

LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 10.11.2004 - Aktenzeichen 21 Qs 119/04

DRsp Nr. 2006/10682

Begriff der Fluchtgefahr bei festem Wohnsitz im EU-Ausland

Von Fluchtgefahr kann nicht ausgegangen werden, wenn der Beschuldigte im EU-Ausland einen festen Wohnsitz hat und nur mit einer geringen Geld- oder Freiheitsstrafe zu rechnen ist.

Normenkette:

StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen
StV 2005, 225