Auf die Beschwerde wird dem Verurteilten unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses Rechtsanwalt Pp. als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der darin dem Verurteilten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
I.
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