Auf die Beschwerde des Angeklagten X. wird der Beschluss des Amtsgerichts Pinneberg vom 27.12.2011 (Az.: 31 Ds 60111) aufgehoben.
Dem Angeklagten X. wird Rechtsanwalt Mehdi Shafai, Herbert- Weichmann-Straße 50; 22085 Hamburg, als notwendiger Verteidiger gemäß § 140 Abs. 2 StPO beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse
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