LG Karlsruhe, vom 12.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Qs 114/02
LG Karlsruhe, vom 28.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Qs 114/02
Beschlagnahme von Verbindungsdaten bei einem Verdächtigen
BVerfG, Urteil vom 02.03.2006 - Aktenzeichen 2 BvR 2099/04
DRsp Nr. 2006/6776
Beschlagnahme von Verbindungsdaten bei einem Verdächtigen
»1. Die nach Abschluss des Übertragungsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherten Verbindungsdaten werden nicht durch Art. 10 Abs. 1GG, sondern durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1GG) und gegebenenfalls durch Art. 13 Abs. 1GG geschützt.2. §§ 94 ff. und §§ 102 ff. StPO genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen auch hinsichtlich der Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und den hierauf gespeicherten Daten und entsprechen der vor allem für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geltenden Vorgabe, wonach der Gesetzgeber den Verwendungszweck der erhobenen Daten bereichsspezifisch, präzise und für den Betroffenen erkennbar bestimmen muss. Dem wird durch die strenge Begrenzung aller Maßnahmen auf den Ermittlungszweck Genüge getan (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -).
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