Das Landgericht hat den Angeklagten wegen "Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit solchen und mit Erwerb von solchen (jeweils Haschisch) " zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt; ferner hat es den Pkw Daimler Benz 300 D des Angeklagten eingezogen und den Verfall von DM 20.900 angeordnet. Mit seiner Revision beanstandet der Angeklagte das Verfahren und rügt die Verletzung sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel hat Erfolg.
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