Das Schwurgericht hat den Angeklagten wegen Mordes und wegen versuchten Mordes verurteilt. Als Einzelstrafen hat es für den vollendeten Mord die lebenslange Freiheitsstrafe und für den versuchten Mord eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren festgesetzt; hieraus hat es als Gesamtstrafe eine lebenslange Freiheitsstrafe gebildet.
Die Revision des Angeklagten hat zum Teil Erfolg.
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