I. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren Bandendiebstahls in zwei Fällen, wegen versuchten schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit Vorbereitung eines Explosionsverbrechens und wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Gegen den an einer Tat beteiligten Mitangeklagten I. hat es wegen Diebstahls eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren verhängt.
Mit seiner Revision beanstandet der Angeklagte das Verfahren und rügt die Verletzung sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.
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