Das Landgericht hat die Angeklagte W wegen Untreue in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Beihilfe zum Betrug sowie wegen Untreue in Tateinheit mit Diebstahl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, den Angeklagten K wegen Diebstahls in Tateinheit mit Beihilfe zur Untreue zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe. Hiergegen wenden sich beide Angeklagten mit der Revision. Die auf die allgemeine Sachbeschwerde und auf eine Verfahrensrüge gestützten Rechtsmittel haben keinen Erfolg.
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