EGMR - Urteil vom 17.02.1997 (10/1996/629/812) - DRsp Nr. 1998/17595
EGMR, Urteil vom 17.02.1997 - Aktenzeichen 10/1996/629/812
DRsp Nr. 1998/17595
»Die Weigerung der Staatsanwaltschaft, dem Beschuldigten bei seiner Verteidigung in eigener Person Akteneinsicht zu gewähren und Kopien aus der Akte zu erhalten, verletzt Art. 6 Abs. 3 und 1EMRK. Die Verweigerung der Akteneinsicht des Beschuldigten macht den Staat schadensersatzpflichtig.«