Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Fulda vom 17. Mai 2019 aufgehoben.
2.Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Wirtschaftsstrafkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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