Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit Störung der Totenruhe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt sowie seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und den Vorwegvollzug von zwei Dritteln der Freiheitsstrafe angeordnet; im Adhäsionsverfahren hat es überdies der Nebenklägerin Schadensersatz zuerkannt. Die auf die Sachrüge gestützte Revision der Staatsanwaltschaft hat Erfolg.
1. Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte eine Mitbewohnerin der von ihm bewohnten Mietwohnung nach einem Streit; danach vollzog er an der Leiche sexuelle Handlungen. Im Einzelnen hat das Landgericht hierzu Folgendes festgestellt:
Testen Sie "Der Strafprozess − Strategie und Taktik im Ermittlungsverfahren" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|