Auf die Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 07. Juli 2011 aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass die am 07. November 2011 erfolgte Probenentnahme für die DNA-Analyse rechtswidrig war. Die entnommenen Proben sind zu vernichten.
Die Kosten des Verfahrens sowie die dem Verurteilten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
I.
Das Amtsgericht Königs Wusterhausen verurteilte den Beschwerdeführer am 16. März 2011 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Vollstreckung dieser Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
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