Die weitere Beschwerde wird verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
I.
Der Beschuldigte befand sich zunächst aufgrund eines auf Flucht- und Wiederholungsgefahr gestützten Haftbefehls des Amtsgerichts Köln vom 05.02.2008 (
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