Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Betrugs in Tateinheit mit Inverkehrbringen von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt und die Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Angeklagte rügt mit seiner Revision die Verletzung materiellen und formellen Rechts und macht Verfahrenshindernisse geltend. Das Rechtsmittel hat mit einer Verfahrensrüge Erfolg.
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