LG Bochum, - Vorinstanzaktenzeichen 3 KLs 36 Js 491/98
Fluchtgefahr aufgrund hoher Straferwartung
OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.2000 - Aktenzeichen 2 Ws 27/00
DRsp Nr. 2000/7184
Fluchtgefahr aufgrund hoher Straferwartung
»Eine hohe Straferwartung allein kann die Fluchtgefahr im Sinn des § 112 Abs. 2 Nr. 2StPO nicht begründen. Vielmehr sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Dazu gehört neben der Erwartung des Beschuldigten auch die des den Haftbefehl erlassenden (Haft)Richters.«