Auf die Beschwerde des Angeklagten Y. werden der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 18. September 2015 und der Haftbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vom 30. Juli 2014 -
Die Landeskasse Berlin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die darin entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen.
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