Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verurteilte.
I.
Das Landgericht Siegen hat den Verurteilten am 10. Oktober 2017 wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit dem Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und einem Monat verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit endete am 17. Oktober 2020.
Testen Sie "Der Strafprozess − Strategie und Taktik im Ermittlungsverfahren" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|